Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die AuditCloud (V2.0 ab April 2023)

§1 Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung und Betriebsunterstützung der Plattform AuditCloud, die von der nextAudit UG (haftungsbeschänkt), nachfolgend nextAudit genannt, als Software as a Service-Dienst über das Medium Internet bereitgestellt wird.

1.2 nextAudit ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Veröffentlichung einer für den Kunden nachteiligen Änderungsmitteilung besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen den Änderungen schriftlich widerspricht.

1.3 Schulungs- und Beratungsleistungen sowie individuelle Softwareentwicklung und Softwareanpassungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

 

§2 Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag über die Nutzung der von nextAudit angebotenen Leistungen kommt zustande, wenn ein von nextAudit bevollmächtigter Vertreter den vom Kunden erteilten Auftrag annimmt. Die Annahme wird konkludent oder schriftlich durch die erste Erfüllungshandlung bestätigt. Soweit sich nextAudit zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

2.2 nextAudit ist berechtigt den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

 

§3 Vertragsdauer und Kündigung

3.1 Die Vertragslaufzeit beginnt mit Beginn des Folgemonats der Beauftraung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Verträge werden mit unbestimmter Dauer geschlossen und können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Abonnement-Laufzeit ordentlich gekündigt werden. Die Verträge verlängern sich automatisch um die Laufzeit des gebuchten Abonnements. Das Recht beider Parteien zu einer außerordentlichen Kündigung (Kündigung aus wichtigem Grund) bleibt hiervon unberührt.

 

§4 Leistungsumfang

4.1 nextAudit stellt dem Kunden gemäß dem jeweiligen Leistungsvertrag die technischen Bedingungen für die Publizität von Programmen im Internet zur Verfügung und sichert dem Kunden gegenüber eine Erreichbarkeit der Software von 99,5% im Jahresmittel zu.

4.2 Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von nextAudit liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht über das Internet zu erreichen sind.

4.3 Geplante oder notwendige Wartungsarbeiten, die zu Ausfallzeiten führen und vorher als Wartungsfenster mitgeteilt wurden, werden als verfügbar gewertet. Das Recht einer Modifizierung oder Verbesserung der Leistung behält sich nextAudit vor. Bei Einschränkungen des Leistungsumfanges besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht.

4.4 Werden Dienstleistungen kostenlos bereitgestellt, so ist nextAudit berechtigt diese fristlos und ohne Vorankündigung wieder einzustellen. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch kann dadurch nicht geltend gemacht werden.

4.5 Bei einer grundlegenden Änderung des rechtlichen oder technischen Standards im Internet wird nextAudit erlaubt außerordentlich zu kündigen, wenn es dadurch für nextAudit unzumutbar wird, ihre Leistungen ganz oder teilweise im Rahmen des Vertragszwecks zu erbringen.

 

§5 Supportleistungen

5.1 Die nextAudit UG bietet Kunden, die eine Subscription gebucht haben, folgende Supportleistungen an:

  • Unterstützung bei der Störungsbeseitigung in der lokalen Nutzungsumgebung des Kunden;
  • Aufnahme und Einsteuern von Fehlermeldungen der AuditCloud in die Entwicklung

Weiterführende Supportleistungen im Sinne von Beratungsleistungen können separat als Dienstleistung beauftragt werden.

5.2 Die Supportzeiten der nextAudit UG sind montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr. Ausgenommen sind bundeseinheitliche Feiertage sowie gesetzliche Feiertage in NRW.

5.3 Supportanfragen an die nextAudit UG können über support@next-audit.de oder die Support-Hotline +49 241 8943 7955 gestellt werden

 

§6 Datenschutz und Geheimhaltung

Zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, insbesondere der EU Datenschutzgrundverordnung, schließen die Parteien eine separate Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung ab.

 

§7 Zahlungsbedingungen

7.1 Sämtliche von nextAudit angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders gekennzeichnet. Die vereinbarten Grundentgelte sind gemäß vertraglicher Vereinbarung jeweils im Voraus zahlbar und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Das Zahlungsziel der nextAudit UG beträgt 14 Tage netto.

7.2 Wenn die Kosten für das Abonnement nicht rechtzeitig gezahlt werden, wird der Zugriff auf das System gesperrt. Nach Erhalt der Zahlung wird der Zugriff auf das System wieder freigegeben. Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen, sowie die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden aufgrund von Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen sind ausgeschlossen. Zahlungen werden immer auf die älteste offene Forderung angerechnet.

 

§8 Mitwirkungs- und Kundenpflichten

Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Datenangaben richtig und vollständig sind und dass er die Leistungen von nextAudit nicht als Verbraucher bezieht. Er verpflichtet sich, nextAudit jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu informieren. Der Kunde stellt nextAudit von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung ihrer Schutzrechte durch die vom Kunden über das Internet dargebotenen bzw. übermittelten Inhalte frei. Die Freistellung erfolgt in der Weise, dass der Kunde nextAudit den gesamten entstandenen Aufwand einschließlich angefallener Kosten der Rechtsverteidigung durch die Inanspruchnahme seitens des Dritten zu ersetzen hat.

 

§9 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle Schäden und Rechtsfolgen, die nextAudit oder ihren Erfüllungsgehilfen durch eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung der Software entstehen.

 

§10 Haftungsbeschränkungen

10.1 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen aus Schuldverhältnis und wegen unerlaubter Handlung können gegenüber nextAudit und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur geltend gemacht werden, soweit vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann.

10.2 Der vorgenannte Haftungsausschluss betrifft nicht die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Ebenfalls bleibt die Haftung von nextAudit bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unberührt.

10.3 Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, hat nextAudit nicht zu vertreten. Aus diesem Grund kann der Kunde keine Minderung seiner Leistungspflicht reklamieren. nextAudit haftet nicht für die über ihre Dienste publizierten Informationen. Der Absender ist für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität verantwortlich. nextAudit haftet nicht für Schäden, die kundenseitig aufgrund mangelnder Sicherungsvorkehrungen bei der Datenübermittlung entstehen können.

10.4 Eine mögliche Schadenersatzpflicht wird auf die Höhe der Jahresgebühr beschränkt. Die Haftung für Schäden aus Datenverlusten wird auf die Höhe beschränkt, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wären, maximal jedoch in Höhe der Jahresgebühr. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach ihrem Entstehen unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB. Diese Verkürzung gilt nicht, wenn nextAudit grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt hat.

 

§11 Schlussbestimmungen

11.1 Die nextAudit UG behält sich das Recht vor, abrechnungsrelevante Informationen im Kundensystem zu überprüfen. 

11.2 Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängelansprüche grundsätzlich 12 Monate. Abweichend davon verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn nextAudit den Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Verjährungsfrist endet in diesem Falle jedoch nicht vor den Fristen gemäß Satz 1.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 

11.4 Soweit nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen mindestens der Textform.

11.5 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

11.6 Gerichtsstand ist Aachen.